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Ganz wichtig:

Leider steht Tobias Thalhammer

nicht auf dem Wahlzettel.

Das macht aber nichts:

 

Nach § 19 Abs. 3 des baden-württembergischen Kommunalwahlgesetzes kann auch eine andere wählbare Person in der unteren Zeile eingetragen werden! Bitte machen Sie hiervon Gebrauch! Schreiben Sie:

 

Tobias Thalhammer, Schlagersänger, Neubiberg

 

Die Angabe von Beruf oder Wohnort ist erforderlich, damit die gewählte Person eindeutig bezeichnet ist. Mit beiden Angaben zusammen gehen Sie auf Nummer sicher. Gerne können Sie auch das Geburtsdatum 07.08.1979, den Künstlernamen „Toby“ oder den Zusatz "MdL a. D." mit angeben.

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